Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Zahlbar sofort netto Kasse/Bankeinzug. Fässer, Kasten und Flaschen sowie Container und Paletten bleiben auch bei Pfandhinterlegung unverkäufliches Treuhandeigentum der Fa. Endres. Bei Leergutverlusten gilt dessen Wiederbeschaffungswert als Ersatz vereinbart. Erfüllungsort: Dingolfing – Gerichtsstand: Landau a. d. Isar.